TraumaZentrum DGU

Qualität und Sicherheit in der Traumaversorgung

Kliniken, die an der traumatologischen Versorgung von Patienten beteiligt sind, können sich als TraumaZentrum auditieren lassen. Sie müssen dazu bestimmte Struktur- und Prozessmerkmale nachweisen, welche die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) in ihrem Konzept TraumaNetzwerk DGU festgelegt hat. Ziel des Konzepts ist es, über die Etablierung regionaler TraumaNetzwerke eine flächendeckende und qualitätsgesicherte Versorgung von Traumapatienten sicherzustellen. 

Für die im Netzwerk eingebundenen Kliniken sind drei unterschiedliche Versorgungsstufen definiert: lokales TraumaZentrum (LTZ), regionales TraumaZentrum (RTZ) und überregionales TraumaZentrum (ÜTZ). Rund 700 Kliniken aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Luxemburg und Belgien haben sich bereits dem Auditierungsverfahren unterzogen und sind erfolgreich als TraumaZentrum ausgezeichnet worden.

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Bestmögliche Versorgungsqualität

TraumaZentren müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, die zur Förderung von Qualität und Sicherheit der Traumaversorgung beitragen. Dazu gehören einheitliche personelle und strukturelle Voraussetzungen, etwa in der Ausstattung, standardisierte Behandlungsabläufe sowie die verpflichtende Teilnahme an ärztlichen Fortbildungsprogrammen.

Übersichtskarten TraumaNetzwerk

Anforderungen an ein TraumaZentrum

  • Garantierte Aufnahme Schwerverletzter 24/7
  • Definierte Kriterien zur Zuweisung eines Schwerverletzten in eine Klinik
  • Behandlung Schwerverletzter nach den Algorithmen evidenzbasierter Leitlinien
  • Obligatorische Teilnahme am TraumaRegister DGU
  • Qualifikation von Ärzten und Pflegepersonal durch Hospitationen, Austauschprogramme und gezielte Fort- und Weiterbildungen wie z.B. ATLS®

Die detaillierten Anforderungen sind in den Ausführungsbestimmungen zum Weißbuch Schwerverletztenversorgung der DGU festgelegt.

Download WeißbuchDownload Ausführungsbestimmungen

Ihr Weg zum TraumaZentrum

Initiierung und Registrierung
Unabhängige Prüfung (Audit)
Erteilung Bescheinigung TraumaZentrum
Re-Auditierung TraumaZentrum

Nach drei Jahren

Die Schritte zur Bescheinigung TraumaZentrum DGU

  1. Anmeldung bei der AUC
  2. Zugang zum TraumaPortal erhalten
  3. Vertrag herunterladen und unterschreiben
  4. Ggf. Ausfüllen des Antrags auf nachträgliche Aufnahme in Netzwerk
  5. Begleichen der Rechnung
  6. Vereinbarung des Audittermins
  7. Ausfüllen und Einreichen der Checkliste
  8. Durchführung des Audits
  9. Erhalt der Bescheinigung mit gewünschter Einstufung nach erfolgreichem Audit
Nahaufnahme eines Monitors mit Vitalparametern im Patientenzimmer eines Traumapatienten

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einer Bescheinigung und einer Zertifizierung?

Kliniken erhalten nach einem Audit die Bescheinigung “TraumaZentrum DGU”. Bescheinigte Kliniken unterschiedlicher Versorgungsstufen schließen sich zusammen und bilden ein TraumNetzwerk, das als TraumaNetzwerk DGU zertifiziert wird. Nach der Zertifizierung des Netzwerks erhalten alle beteiligten bescheinigten Kliniken ein Zertifikat. Die Laufzeit des Zertifikats richtet sich nach dem Datum der Zertifizierung des Netzwerks und kann deutlich von der Laufzeit der Bescheinigung der Klinik abweichen. Der Zyklus der Auditierung einer Klinik richtet sich nach dem Datum der Bescheinigung.

Wer ist Ansprechpartner für den Auditierungsprozess?

Bei Fragen zu Vertrag, Anmeldung, TraumaPortal, Rechnung und grundsätzlichen Informationen zum Verfahren steht Ihnen die AUC unter Telefon +49 89 540 481-210 oder per E-Mail an zentren@auc-online.de zur Verfügung. Zu Fragen, die die Checklistenprüfung oder den Ablauf und die Planung des Vor-Ort-Besuchs betreffen, können Sie sich gerne an das zuständige Zertifizierungsunternehmen wenden.

Welche Kosten entstehen für die Bescheinigung als TraumaZentrum?

Das Entgelt für die Auditierung einer Klinik beträgt 5.000,00 € zzgl. UmSt. Eine Rechnung über die Reisekosten des Auditors erhalten Sie nach dem Audit. Die Richtlinien zu Reisekosten finden Sie im TraumaPortal und in den Downloads auf dieser Seite. Darüber hinaus fällt eine jährliche Gebühr für das TraumaRegister von 950,00 € zzgl. UmSt. pro Jahr an.

Können auch Kliniken außerhalb Deutschlands als TraumaZentrum bescheinigt werden?

Ja, auch internationale Kliniken können als TraumaZentrum bescheinigt werden. Das Verfahren läuft äquivalent zu den Bedingungen deutscher Kliniken. Unterschiedlich sind u.a. die Voraussetzungen in der Facharztausbildung und der Weiterbildungsermächtigung. Es müssen die jeweiligen landesspezifischen Gegebenheiten beachtet werden. Zusätzlich zur Vergütung für die Bescheinigung (vgl. Absatz „Welche Kosten entstehen für die Bescheinigung als TraumaZentrum?“) wird eine einmalige Lizenzgebühr i.H.v. 2.000,00 € zzgl. UmSt. erhoben. Diese wird zusammen mit der Auditierungsgebühr in Rechnung gestellt.

Die Registergebühr für internationale Kliniken beträgt 1.950,00 € zzgl. USt pro Jahr.

Aus wie vielen Kliniken muss ein TraumaNetzwerk mindestens bestehen?

Ein Netzwerk sollte mindestens aus 6 Kliniken bestehen: ein überregionales TraumaZentrum, zwei regionale TraumaZentren und drei lokale TraumaZentren.

Ist die Zertifizierung eines TraumaNetzwerks kostenpflichtig?

Nein, für die Zertifizierung eines TraumaNetzwerks fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Von wem erhalten wir Rückmeldung nach Einreichen der Checkliste?

Die Mitarbeiter des Zertifizierungsunternehmens bewerten die Inhalte der Onlinecheckliste und geben Ihnen eine Rückmeldung per E-Mail.

Wann erhalten wir den Auditplan?

Der Auditplan wird vom Zertifizierungsunternehmen erstellt, er wird Ihnen ca. 4 Wochen vor dem geplanten Audittermin zugesandt.

Wann erhalten wir die Auswahl der Fallkontrollen für das Audit?

Etwa 2 Wochen vor dem geplanten Audittermin erhalten Sie von der AUC eine Auflistung von 8 Patientenakten, die am Audittag vorgehalten werden müssen. Die Auflistung steht ab diesem Zeitpunkt auch zum Download im TraumaPortal zur Verfügung. Beim Vor-Ort-Besuch wählt der Auditor daraus 5 Fälle aus und überprüft daran die Qualität der Dateneingabe in das TraumaRegister DGU.

Ist für die Bescheinigung als TraumaZentrum eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 o.Ä. notwendig?

Nein, die Zertifizierung nach ISO 9001 o.ä. ist nicht Voraussetzung für die Bescheinigung. Diese wird in einem eigenständigen Verfahren vergeben und ist nicht als Add-On zur ISO Zertifizierung konzipiert. Allerdings muss das TraumaZentrum einem Qualitätssicherungssystem folgen und dieses hinsichtlich Strukturen, Maßnahmen und Prozesse an die Forderungen des Weißbuch Schwerverletztenversorgung anpassen.

Kann ein TraumaZentrum auch in Verbindung mit einem AltersTraumaZentrum auditiert werden?

Ja, eine gemeinsame Auditierung ist an 2 aufeinanderfolgenden Tagen möglich. Bitte kontaktieren Sie bei Interesse frühzeitig das zuständige Zertifizierungsunternehmen, damit im Hinblick auf die Laufzeit der Bescheinigung geplant werden kann.

Durch welche Auditoren werden wir betreut?

Für die Auditierung Ihres TraumaZentrums werden ausschließlich Unfallchirurgen, Allgemeinchirurgen, Anästhesisten und Anästhesiepflegekräfte beauftragt. Diese werden durch das Zertifizierungsunternehmen geschult.

Wie lange dauert das Audit?

Der Vor-Ort-Besuch dauert in der Regel 5 Stunden.

Wie lange dauert die Erstellung der Bescheinigung?

Da nach dem Audit zunächst der Auditbericht erstellt und die Auditunterlagen das Stellungnahmeverfahren durchlaufen, kann die Zustellung der Bescheinigung 6-8 Wochen benötigen.

Was ist das Stellungnahmeverfahren?

Die Auditunterlagen jedes TraumaZentrums werden an den jeweiligen Netzwerk- und Bundeslandsprecher gesendet. Diese können eine Stellungnahme abgeben. 
Sollte es im Prozess zu unterschiedlichen Einschätzungen (Zertifizierungsunternehmen, Netzwerksprecher, Bundeslandsprecher) kommen, wird zusätzlich dazu eine Stellungnahme eines Fachbeirats eingeholt und im Anschluss in der nächsten Sitzung des „Arbeitskreis zur Umsetzung TraumaNetzwerk DGU“ (AKUT) besprochen. 
Die letztendliche Entscheidung fällt das zuständige Zertifizierungsunternehmen.

Wie lange sind Bescheinigung und Zertifikat gültig?

Sowohl Bescheinigung als auch Zertifikat haben eine Gültigkeit von 3 Jahren, unterscheiden sich jedoch meist in der Laufzeit.

Nach Ablauf der Bescheinigung muss das TraumaZentrum erneut auditiert und bescheinigt werden.
Nach Ablauf des Zertifikats initiiert der Netzwerksprecher die Rezertifizierung des TraumaNetzwerks.

Finden Überwachungsaudits statt?

Nein, es finden keine Überwachungsaudits statt. Erst nach Ablauf der Gültigkeit der Bescheinigung muss ein TraumaZentrum erneut auditiert werden.

Downloads


Kontakt

Wir freuen uns über Ihre Anfrage und sind gern für Sie da!

Katrin Wunderlich 

AUC – Netzwerke und Versorgungsstrukturen
Telefon +49 89 540 481-210

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Freya Herlyn 

AUC – Netzwerke und Versorgungsstrukturen
Telefon +49 89 540 481-210

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