AltersTraumaZentrum DGU®

Das Zertifizierungsverfahren AltersTraumaZentrum DGU

Das von der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) herausgegebene Zertifizierungsverfahren AltersTraumaZentrum DGU soll die Prozess- und Strukturqualität von Kliniken steigern, die an der Versorgung geriatrischer Traumapatienten beteiligt sind. Ziel ist es, wissenschaftlich fundierte Behandlungspfade einzuführen und zu einer engen interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen der Unfallchirurgie und der Geriatrie zu kommen. Das Verfahren soll die Behandlungsqualität verbessern und dem AltersTraumaRegister DGU Daten für die Versorgungsforschung zur Verfügung stellen. 

Kliniken und Zentren können sich durch ein Audit als AltersTraumaZentrum qualifizieren. Die Teilnahme bietet ihnen ein Benchmark hinsichtlich der eigenen Fortschritte in der interdisziplinären Behandlung geriatrischer Traumapatienten. Die Auszeichnung AltersTraumaZentrum DGU kann außerdem als Siegel für die eigene Behandlungsqualität verwendet werden.

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 AltersTraumaZentrum DGU in Zahlen 

 

172

Zertifizierte AltersTraumaZentren

49

Zentren in Vorbereitung

2007

Start der Initiative

2014

Erste Zertifizierung

Einheitliche Qualitäts- und Versorgungsstandards

Die Sektion Alterstraumatologie der DGU erfasst die reale Versorgungssituation in der geriatrischen Traumatologie in Deutschland und erarbeitet einheitliche Qualitäts- und Versorgungsstandards, die in einem Kriterienkatalog festgelegt sind. Die Lenkungsgruppe entwickelt im Auftrag der Sektion das Verfahren inhaltlich weiter, veranlasst die Evaluation von Kenn- und Referenzzahlen und setzt sich für die Förderung von Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation ein. 

Kriterienkatalog AltersTraumaZentrum DGU®

 

 

Wer kann am Verfahren teilnehmen?

Zentren mit ganz unterschiedlichen unfallchirurgisch-geriatrischen Kooperationsmodellen können sich auditieren lassen. Dazu zählen Zentren mit je einer Abteilung Unfallchirurgie und Geriatrie an einem Standort ebenso wie Zentren mit Abteilungen Unfallchirurgie und Geriatrie an zwei Standorten unter gemeinsamer oder auch verschiedener Trägerschaft. Auch bei personeller Integration der geriatrischen Kompetenz in die Strukturen einer Unfallchirurgie ist die Teilnahme möglich, ebenso wie bei Verbundkooperationen.

Ablauf der Zertifizierung zum AltersTraumaZentrum

Initiierung und Registrierung
Unabhängige Prüfung (Audit)
Erteilung Zertifikat AltersTraumaZentrum
Re-Zertifizierung als AltersTraumaZentrum

Nach drei Jahren

Die einzelnen Schritte der Zertifizierung

  1. Anmeldung bei der AUC
  2. Zugang zum TraumaPortal erhalten
  3. Herunterladen und Unterschreiben des Vertrags
  4. Begleichen der Rechnung
  5. Vereinbarung des Audittermins
  6. Ausfüllen und Einreichen der Online-Checkliste
  7. Ausfüllen und Einreichen der Selbstbewertung ATZ
  8. Durchführung des Audits
  9. Erhalt des Zertifikats nach erfolgreichem Audit

Die zeitliche Entwicklung des Verfahrens

2007    

Start der initiativen Begleitung erster Zentren durch die Sektion Alterstraumatologie der DGU

2009    

Verabschiedung des "Kriterienkatalogs AltersTraumaZentrum DGU®"

2012    

Auditierung von zehn Pilotzentren

2013    

Evaluierung des Verfahrens und Anpassung des Kriterienkatalogs und Auditprogramms

2014    

Auditierung und Zertifizierung der ersten AltersTraumaZentren DGU

2020    

Veröffentlichung der 2. Revision des Kriterienkatalogs (Version 1.3)

Häufige Fragen

Wer ist unser Ansprechpartner für den Zertifizierungsprozess?

Bei Fragen zu Vertrag, Anmeldung, TraumaPortal, Rechnung und für grundsätzliche Informationen zu Kriterienkatalog und Verfahren stehen Ihnen die Ansprechpersonen der AUC gerne zur Verfügung.
Zu Fragen, die die Checklistenprüfung oder den Ablauf und die Planung des Audits betreffen, können Sie sich gerne an das Zertifizierungsunternehmen wenden.

Was kostet die Zertifizierung?

Bei ein bis zwei beteiligten klinischen Organisationseinheiten beträgt das Entgelt 4.600,00 € zzgl. USt. Ab der dritten klinischen Organisationseinheit erhöht sich das Entgelt pro Einheit um zusätzlich 2.300,00 € zzgl. USt.

Eine Rechnung über die angefallenen Reisekosten des*der Systemauditor*in und Fachexpert*in erhalten Sie nach dem Audit (die Richtlinien zu Reisekosten finden Sie im TraumaPortal unter dem Menüpunkt „Informationen/Download“).

Darüber hinaus fällt ab erfolgreicher Zertifizierung eine jährliche Gebühr für das AltersTraumaRegister DGU an. Bei ein bis zwei beteiligten klinischen Organisationseinheiten beträgt diese 600,00 € zzgl. USt. Ab der dritten beteiligten klinischen Organisationseinheit erhöht sich die Gebühr pro Einheit um zusätzlich 300,00 € zzgl. USt.

Welche Pflichtdokumente müssen in der Checkliste eingereicht werden?

Zur Vereinfachung der Abläufe müssen mit der Onlinecheckliste einige Dokumente in das Portal hochgeladen werden. Mögliche Formate sind: ".jpg", ".pdf", ".png", ".txt". 
Eine Auflistung der "Dokumente zur Checklisteneinreichung" finden Sie im Downloadbereich unter "Anforderungen Zertifizierung".

Müssen alle Pflichtdokumente bereits zur Bewertung der Checkliste zur Verfügung stehen?

Ja, denn nur so kann ein reibungsloser Ablauf sichergestellt werden. Sollten Dokumente fehlen, werden Sie vom Zertifizierungsunternehmen darüber informiert.

Wie erhalten wir Rückmeldung nach Einreichen der Checkliste-Teil 1?

Die Mitarbeitenden des Zertifizierungsunternehmens bewerten die Inhalte der Checkliste-Teil 1 und geben Ihnen eine Rückmeldung per E-Mail.

Welche Kriterien soll eine Geschäftsordnung erfüllen?

Ein Ansichtsexemplar der Geschäftsordnung steht im TraumaPortal im internen Bereich unter Punkt "Informationen/Download" zur Verfügung oder kann auf Anfrage von der AUC zugeschickt werden.

Welche Kennzahlen sind für die Zertifizierung relevant?

Neben den Daten, die nach Zertifizierung in das AltersTraumaRegister DGU übertragen werden, müssen in Ihrem Zentrum zur internen Qualitätskontrolle Kennzahlen erhoben werden, die im Audit überprüft werden. Die Sektion Alterstraumatologie der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie empfiehlt folgende Kennzahlen:

  1. Anzahl der ATZ-Patienten gesamt
  2. Präoperative Verweildauer
  3. Komplikationsrate bei coxalen Femurfrakturen
  4. Anteil an GfK bei coxalen Femurfrakturen
  5. Beginn der GfK am wievielten postoperativen Tag
  6. Anteil der Patienten, bei denen eine Osteoporosetherapie während des stationären Verlaufs initiiert und im Brief empfohlen wird

Darüber hinaus können selbstverständlich weitere interessierende Kennzahlen erhoben werden.

Welchen Zweck erfüllt die Checkliste-Teil 2?

Die Checkliste-Teil 2 soll im Sinne einer Managementbewertung ausgefüllt werden und ersetzt die im Kriterienkatalog geforderte,
darüberhinausgehende Managementbewertung (Version 1.3, Kapitel V. Qualitätsmanagement, Punkt 2, Seite 9).

Bis wann muss die Checkliste-Teil 2 dem Zertifizierungsunternehmen zur Verfügung stehen?

Die ausgefüllte Checkliste-Teil 2 muss spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Audittermin unter Angabe Ihrer ATZ-Nummer per E-Mail an das Zertifizierungsunternehmen gesendet werden.

Wie lange sollte der Vorlauf zwischen Einreichen der Checklisten (Teil 1 und Teil 2) und Audittermin betragen?

Bitte reichen Sie beide Dokumente bis spätestens 4 Wochen vor geplantem Audit ein.

Wie viele und welche Auditor*innen betreuen das Zertifizierungsverfahren?

Sie werden von 2 Auditor*innen, eine*r Systemauditor*in und eine*r Fachexpert*in betreut.
Systemauditor*innen erfüllen die Anforderungen an leitende Auditor*innen (akkreditierte Systeme) und Fachexpert*innen sind Unfallchirurg*in oder Geriater*in mit Erfahrung im Aufbau eines AltersTraumaZentrums.

Wie erfolgt die Vorbereitung auf die Akteneinsicht?

Bitte bereiten Sie für die Einsicht in die Behandlungsdokumentation folgende Akten vor: 5 Frakturen prox. Humerus, 5 Beckenfrakturen, 5 Wirbelsäulenfrakturen, 5 periproth. Frakturen (falls vorhanden), 5 cox. Femurfrakturen. Am Audittag bewertet der*die Fachexpert*in mindestens 1 Akte aus jeder Entität.

Ist eine Basiszertifizierung nach z. B. ISO 9001 oder KTQ notwendig?

Nein, eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder KTQ ist keine Voraussetzung für eine erfolgreiche Zertifizierung als AltersTraumaZentrum DGU. Das Zertifikat wird in einem eigenständigen Verfahren vergeben und ist nicht als Add-on konzipiert.

Wie ist das fachspezifische QM-System laut Kriterienkatalog definiert?

Das AltersTraumaZentrum muss einem Qualitätssicherungssystem folgen, welches an die Forderungen des Kriterienkatalogs angepasste Strukturen, Maßnahmen und Prozesse folgen.
Daneben wird die Hinterlegung eines fachspezifischen Qualitätsmanagementsystems (z.B. TraumaNetzwerk DGU, Endoprothesenzentrum oder Qualitätssiegel Geriatrie) gefordert und das Vorliegen eines QM-Handbuchs vorausgesetzt.

Wird das QM-System überprüft?

Der*Die Systemauditor*in überprüft im Verlauf des Audits die relevanten QM-Aspekte z.B. zur Patientensicherheit. Dies geschieht sowohl auf der unfallchirurgischen/geriatrischen Station als auch in der OP-Abteilung.

Wie lange dauert das Zertifizierungsaudit?

Das Audit dauert in der Regel 7 Stunden.

Gibt es Besonderheiten bei Audits an zwei oder mehr Standorten (Unfallchirurgie und Geriatrie)?

Ja, der Auditplan wird entsprechend geändert und Transferzeiten werden eingeplant. In der Regel ist eine längere Auditzeit von ca. 1 Stunde notwendig.

Welche Teilnehmenden der Klinik müssen beim Audit anwesend sein?

Die Teilnehmenden des Audits werden im Auditplan ausgewiesen. Dort werden nur die Funktionen angegeben - Sie entscheiden, wer konkret am Audit teilnimmt.

Bekommen wir bereits am Ende des Audits eine Information über den Abschluss des Verfahrens?

Das Auditteam informiert Sie am Ende des Audits über Empfehlungen, Stärken, Verbesserungspotenzial und ggf. Feststellungen, die innerhalb einer Frist zu bearbeiten sind.

Die Auditor*innen können die Zertifizierung zu diesem Zeitpunkt nur empfehlen. Der Zertifizierungsausschuss des Zertifizierungsunternehmens nimmt die abschließende Bewertung vor.

Gibt es Vorgaben zur Zertifikatserstellung?

Ja, die Vorgaben sind im Vertrag zwischen der AUC und den Kliniken geregelt.

Wir möchten Sie bitten, die folgende Regel zu beachten:
"Der Auftraggeber kann in Absprache mit den beteiligten Kliniken für das in Vorbereitung befindliche AltersTraumaZentrum DGU einen Eigennamen festlegen. Unzulässig sind dabei Eigennamensbestandteile, die regionale oder überregionale Bezeichnungen (z.B. AltersTraumaZentrum Bayern) beinhalten, die eine alleinige Kompetenz für eine ganze Region oder überregionale Netzwerkstruktur suggerieren (z.B. AltersTraumaVerbund Schmidtkliniken GmbH) und solche, die eine Gebietshoheit suggerieren (z.B. AltersTraumaZentrum Berlin). Die Hinzunahme von Städtenamen ist unter Umständen mit zusätzlicher Benennung der Klinik zulässig (z.B. AltersTraumaZentrum Uniklinik Musterstadt)."

Wie lange ist ein Zertifikat gültig?

Ein Zertifikat hat eine Gültigkeit von 3 Jahren.

Nach Ablauf dieser Zeit muss das AltersTraumaZentrum erneut zertifiziert werden. Zu diesem Zweck sollte spätestens 1 Monat
vor Ablauf ein Re-Audit stattfinden. Bei erfolgreicher Re-Zertifizierung verlängert sich die Laufzeit des Zertifikats um 3 Jahre, ausgehend vom Ablaufdatum des vorherigen Zertifikats und unabhängig vom Audittermin.

Finden Überwachungsaudits statt?

Nein, es finden keine Überwachungsaudits statt. Erst mit Ablauf des Zertifikats muss das AltersTraumaZentrum erneut auditiert werden.

Können die Logos und Siegel uneingeschränkt genutzt werden?

Ja, aber bitte beachten Sie dabei die Laufzeit des Zertifikats. Eine Nutzung nach Ablauf des Zertifikats ist nicht erlaubt. Beachten Sie ebenfalls die Richtlinien des Zertifizierungsunternehmens (vgl. im TraumaPortal unter „Informationen/Download“). 

Sind wir verpflichtet, Daten in das AltersTraumaRegister DGU einzugeben?

Ja, zertifizierte Zentren haben sich vertraglich zur Dateneingabe in das AltersTraumaRegister verpflichtet. Die Daten dienen der externen Qualitätssicherung und wissenschaftlichen Forschung. Zertifizierte Zentren erhalten einmal jährlich einen Qualitätsbericht.

Findet eine Qualitätskontrolle der Dateneingabe statt?

Ja, ab dem 1. Re-Audit wird vor Ort eine Fallkontrolle durch den*die Fachexpert*in durchgeführt. Bei dieser Fallkontrolle werden die in das AltersTraumaRegister eingegebenen medizinischen Daten stichprobenartig mit den Angaben in der Behandlungsdokumentation im Krankenhaus abgeglichen. Der Fokus liegt hierbei auf der Vollständigkeit und Korrektheit der Daten.
Etwa 2 Wochen vor geplantem Audittermin erhält das Zentrum durch die AUC eine Übersicht über 8 Patientenakten, aus denen der*die Fachexpert*in vor Ort 5 auswählt und überprüft. Sollten wesentliche Abweichungen festgestellt werden, kann das Zentrum zu einer Korrektur der seit dem letzten Audit im AltersTraumaRegister eingegebenen Daten veranlasst werden.

Müssen wir das Follow-up beim AltersTraumaRegister DGU durchführen?

Aktuell ist das Follow-Up nicht verpflichtend durchzuführen.

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Kontakt

Wir freuen uns über Ihre Anfrage und sind gern für Sie da!

Katrin Wunderlich 

AUC – Netzwerke und Versorgungsstrukturen
Telefon +49 89 540 481-210

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Mona Heinemann 

AUC – Netzwerke und Versorgungsstrukturen
Telefon +49 89 540 481-210

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