TraumaNetzwerk DGU®

Das Zertifizierungsverfahren TraumaNetzwerk DGU

Das von der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) initiierte Zertifizierungsverfahren TraumaNetzwerk DGU soll die Prozess- und Strukturqualität von Kliniken steigern, die an der Versorgung Schwerverletzter beteiligt sind. Ziel ist es, für jeden Schwerverletzten zu jeder Zeit und in gleicher Qualität das Überleben und die spätere Lebensqualität zu sichern. In ein TraumaNetzwerk sind lokale, regionale und überregionale TraumaZentren sowie Rettungsdienste eingebunden. TraumaNetzwerke unterliegen bestimmten Struktur- und Versorgungsstandards, die im Rahmen eines Zertifizierungsverfahren geprüft und gesichert werden.

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Das TraumaNetzwerk DGU in Zahlen

Nach dem Start im Jahr 2008 konnte bereits 2009 das erste TraumaNetzwerk erfolgreich zertifiziert werden. Mittlerweile sind bereits 52 TraumaNetzwerke in Deutschland, Österreich und der Schweiz entstanden.

Übersichtskarten TraumaNetzwerk

52

TraumaNetzwerke DGU

682

TraumaZentren

2008

Start des TraumaNetzwerks

741

teilnehmende Kliniken

Notfallteam aus drei Personen vor Rettungswagen beim Transport einer schwerverletzten Person

Ziele der Zertifizierung

Mit der Zertifizierung von TraumaNetzwerken wird die flächendeckende Versorgungsqualität von Schwerverletzten gewährleistet und die Effizienz der Versorgung gesteigert. Dies geschieht durch verbesserte Kommunikation, abgestimmte Versorgungsstandards und eine qualitätsgestützte Kooperation zwischen den Kliniken eines TraumaNetzwerks. 

Vorteile einer Zertifizierung

Die im TraumaNetzwerk organisierten Kliniken einer Region profitieren von einer engen Zusammenarbeit innerhalb des Netzwerks. Einheitliche Kriterien, wie für die Aufnahme und Weiterverlegung eines Patienten vom Unfallort in ein TraumaZentrum, erhöhen die Effizienz und damit die Sicherheit für den Patienten. Die einzelnen Kliniken haben zudem die Möglichkeit, gemeinsame Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu nutzen.

Voraussetzungen für die Zertifizierung zum TraumaNetzwerk DGU

  • Mindestens ein überregionales (ÜTZ), zwei regionale (RTZ) und drei lokale TraumaZentren (LTZ) müssen sich zusammenschließen
  • Die Abstufung der drei Kategorien entspricht den Anforderungen an die Klinikausstattung gemäß Ausführungsbestimmungen zum Weißbuch Schwerverletztenversorgung (in der jeweils gültigen Fassung)
  • Es bedarf einer eindeutigen geographischen/regionalen Zuordnung
  • Regelungen zur strukturierten Behandlung von Patienten mit speziellen Verletzungen (Rückenmarksverletzte, Schwerbrandverletzte) müssen vorliegen
  • Mindestens 50% der am TraumaNetzwerk beteiligten Kliniken müssen als TraumaZentrum (TZ) auditiert und bescheinigt sein
  • Die Mindestanzahl der teilnehmenden Kliniken sollte dabei nicht unterschritten werden
  • Eine nachträgliche Aufnahme einer Klinik in ein Netzwerk ist jederzeit möglich

Ablauf der Zertifizierung zum TraumaNetzwerk DGU

Initiierung und Registrierung
Unabhängige Prüfung (Dokumentenprüfung)
Erteilung Zertifizierung TraumaNetzwerk
Re-Zertifizierung TraumaNetzwerk

Nach drei Jahren

Die einzelnen Schritte einer Zertifizierung

  1. Initiierungstreffen und 2. Treffen mit beteiligten Kliniken durchführen
  2. Anmeldung des Netzwerks bei der AUC durch Initiator
  3. Anlage und Erstellung des Zugangs zum TraumaPortal für Netzwerk und Kliniken
  4. Auditierung von mind. 50% der beteiligten Kliniken
  5. Ausfüllen und Einreichen der Unterlagen zur Zertifizierung
  6. Freigabe der Zertifikate nach positiver Prüfung
  7. Versand der Zertifikate an beteiligte TraumaZentren

Der gesamte Zertifizierungsprozess von der Anmeldung bis zur Zertifizierung dauert ungefähr sechs Monate.

Beteiligte Gremien und ihre Funktion

AUC – Netzwerke und Versorgungsstrukturen

Die AUC - Akademie der Unfallchirurgie ist eine Dienstleistungsgesellschaft der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie und wurde von dieser mit dem Management der Initiative TraumaNetzwerk DGU® beauftragt.

Der Bereich Netzwerke und Versorgungsstrukturen der AUC hat diesen Auftrag übernommen und dabei folgende Aufgaben:

  • Ansprechpartner für Zentren bei organisatorischen Fragen
  • Koordination von Fachgremien und Veranstaltungen
  • Ansprechpartner für Zertifizierungsunternehmen
  • Betrieb der Online-Plattform “TraumaPortal”
  • Ansprechpartner für Behörden und Presse

Ausschuss TraumaNetzwerk DGU

Der Ausschuss berät übergeordnet inhaltliche, organisatorische, wirtschaftliche und internationale Angelegenheiten des TNW und arbeitet direkt dem Vorstand der DGU zu.

Der Ausschuss setzt sich aus geborenen Mitgliedern sowie aus auf Vorschlag von AKUT gewählten Mitgliedern zusammen. Die Wahl des Ausschuss-Vorsitzenden erfolgt auf Vorschlag des DGU-Vorstands durch das Präsidium der DGU, die Amtsperiode beträgt 4 Jahre.

Mitglieder des Ausschusses TNW sind:

  1. Vorsitzender Ausschuss TNW
  2. Stellv. Vorsitzender Ausschuss TNW
  3. Generalsekretär der DGU
  4. Sprecher AKUT
  5. Geschäftsführer der AUC GmbH
  6. Zwei Vertreter der Sektion NIS
  7. Zwei Netzwerksprecher
  8. Zwei Bundeslandsprecher
  9. Vertreter regionales TraumaZentrum
  10. Vertreter lokales TraumaZentrum
  11. Vertreter AG EKTC

AKUT - Arbeitskreis Umsetzung TraumaNetzwerk DGU

Der Arbeitskreis Umsetzung TraumaNetzwerk DGU befasst sich mit konkreten Fragestellungen zur Umsetzung und fachlichen Bewertung von Auditierungen. Er setzt sich zusammen aus Mitgliedern des Ausschusses TNW und beratenden Vertretern der Zertifizierungsunternehmen.

Mitglieder von AKUT sind:

  1. Sprecher AKUT
  2. Vorsitzender Ausschuss TNW
  3. Stellv. Vorsitzender Ausschuss TNW
  4. Generalsekretär der DGU
  5. Geschäftsführer der AUC 
  6. Bundeslandsprecher
  7. Netzwerksprecher
  8. Geschäftsführer Zertifizierungsunternehmen

Fachbeirat

Der Fachbeirat ist ein übergeordnetes, beratendes Gremium und setzt sich aus Unfallchirurgen mit langjähriger Erfahrung in der Arbeit mit dem TraumaNetzwerk DGU zusammen. Er unterstützt auf Anfrage bei der Einschätzung der Versorgungsstufe eines TraumaZentrums (lokal, regional, überregional) mit einer unabhängigen, fachspezifischen Stellungnahme.

Beirat TraumaNetzwerk DGU

Der Beirat gewährleistet eine fach- und berufsübergreifende kritische Begleitung der Initiative. Ihm gehören Vertreter der folgenden Organisationen und Verbände an:

  • ADAC-Luftrettung
  • AOK-Bundesverband
  • Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren
  • Asklepios Kliniken GmbH
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe
  • Björn-Steiger-Stiftung
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V.
  • Bundesverband der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Deutschland e.V.
  • Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands BAND e.V.
  • Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie
  • Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V.
  • Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie
  • Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie
  • Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie
  • Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgie
  • Deutsche Gesellschaft für Thoraxchirurgie
  • Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
  • Deutsche Rettungsflugwacht
  • Deutscher Berufsverband Rettungsdienst
  • Deutscher Rat für Wiederbelebung
  • Deutscher Verkehrssicherheitsrat
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
  • Helios Kliniken GmbH
  • Hessisches Ministerium für Arbeit Familie und Gesundheit
  • Johanniter Unfallhilfe
  • Sana Kliniken AG
  • Sanitätsdienst der Bundeswehr
  • ZNS - Hannelore-Kohl-Stiftung

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Bescheinigung und Zertifizierung?

Kliniken werden auditiert und als TraumaZentrum bescheinigt. Bescheinigte Kliniken schließen sich zusammen und bilden ein Netzwerk, das als TraumaNetzwerk DGUzertifiziert wird. Nach der Zertifizierung des Netzwerks erhalten alle daran beteiligten bescheinigten Kliniken ein Zertifikat. Die Laufzeit des Zertifikats richtet sich nach dem Datum der Zertifizierung des Netzwerks und kann deutlich von der Laufzeit der Bescheinigung der Klinik abweichen. Der Zyklus der Auditierung einer Klinik richtet sich nach dem Datum der Bescheinigung.

Wer ist unser Ansprechpartner für den Auditerungsprozess?

Bei Fragen zu Vertrag, Anmeldung, TraumaPortal, Rechnung und grundsätzlichen Informationen zum Verfahren steht Ihnen die AUC unter Telefon +49 89 540 481-210 oder per E-Mail an zentren@auc-online.de zur Verfügung. Zu Fragen, die die Checklistenprüfung oder den Ablauf und die Planung des Vor-Ort-Besuchs betreffen, können Sie sich gerne an das Zertifizierungsunternehmen wenden.

Welche Kosten entstehen für die Bescheinigung als TraumaZentrum?

Das Entgelt für die Auditierung einer Klinik beträgt 5.000,00 € zzgl. USt. Eine Rechnung über die Reisekosten des Auditors erhalten Sie nach dem Audit, die Richtlinien zu Reisekosten finden Sie im TraumaPortal und in den Downloads auf dieser Seite. Darüber hinaus fällt eine jährliche Gebühr für das TraumaRegister von 950,00 € zzgl. USt pro Jahr an.

Können auch ausländische Kliniken als TraumaZentrum bescheinigt werden?

Ja, ausländische Kliniken können als TraumaZentrum bescheinigt werden. Das Verfahren läuft äquivalent zu den Bedingungen deutscher Kliniken. Unterschiedlich sind u.a. die Voraussetzungen in der Facharztausbildung und der Weiterbildungsermächtigung. Es müssen die jeweiligen landesspezifischen Gegebenheiten beachtet werden. Zusätzlich zur Vergütung für die Bescheinigung (vgl. Absatz „Welche Kosten entstehen für die Bescheinigung als TraumaZentrum?“) wird eine einmalige Lizenzgebühr i.H.v. 2.000,00 € zzgl. USt erhoben. Diese wird zusammen mit der Auditierungsgebühr in Rechnung gestellt.

Die Registergebühr für ausländische Kliniken beträgt 1.950,00 € zzgl. USt pro Jahr.

Aus wie vielen Kliniken muss ein TraumaNetzwerk mindestens bestehen?

Ein Netzwerk sollte mindestens aus 6 Kliniken bestehen: 1 überregionales TraumaZentrum, 2 regionale TraumaZentren und 3 lokale TraumaZentren.

Ist die Zertifizierung eines TraumaNetzwerks kostenpflichtig?

Nein, es fallen für die Zertifizierung eines TraumaNetzwerks keine zusätzlichen Kosten an.

Von wem erhalten wir Rückmeldung nach Einreichen der Checkliste?

Die Mitarbeiter des Zertifizierungsunternehmens bewerten die Inhalte der Onlinecheckliste und geben Ihnen eine Rückmeldung per E-Mail.

Wann erhalten wir den Auditplan?

Der Auditplan wird vom Zertifizierungsunternehmen erstellt und Ihnen ca. 4 Wochen vor dem geplanten Audittermin zugesandt.

Wann erhalten wir die Auswahl der Fallkontrollen für das Audit?

Etwa 2 Wochen vor dem geplanten Audittermin erhalten Sie eine Auflistung von 8 Patientenakten durch die AUC, die am Audittag vorgehalten werden müssen. Die Auflistung steht ab diesem Zeitpunkt auch zum Download im TraumaPortal zur Verfügung. Beim Vor-Ort-Besuch wählt der Auditor daraus 5 Fälle aus und überprüft daran die Qualität der Dateneingabe in das TraumaRegister DGU.

Ist für die Bescheinigung als TraumaZentrum eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 o.Ä. notwendig?

Nein, die Zertifizierung nach ISO 9001 o.ä. ist keine Voraussetzung für die Bescheinigung. Diese wird in einem eigenständigen Verfahren vergeben und ist nicht als Add-On zur ISO Zertifizierung konzipiert. Allerdings muss das TraumaZentrum einem Qualitätssicherungssystem folgen und dieses hinsichtlich Strukturen, Maßnahmen und Prozesse an die Forderungen des Weißbuch Schwerverletztenversorgung anpassen.

Kann ein TraumaZentrum auch in Verbindung mit einem AltersTraumaZentrum auditiert werden?

Ja, eine gemeinsame Auditierung ist an 2 aufeinanderfolgenden Tagen möglich. Bitte kontaktieren Sie bei Interesse frühzeitig das zuständige Zertifizierungsunternehmen, damit im Hinblick auf die Laufzeit der Bescheinigung geplant werden kann.

Durch welche Auditoren werden wir betreut?

Für die Auditierung Ihres TraumaZentrums werden ausschließlich Unfallchirurgen, Allgemeinchirurgen, Anästhesisten und Anästhesiepflegekräfte beauftragt. Diese werden durch das Zertifizierungsunternehmen geschult.

Wie lange dauert das Audit?

Der Vor-Ort-Besuch dauert in der Regel 5 Stunden.

Wie lange dauert die Erstellung der Bescheinigung?

Da nach dem Audit zunächst der Auditbericht erstellt und die Auditunterlagen das Stellungnahmeverfahren durchlaufen, kann dies 6-8 Wochen dauern.

Was ist das Stellungnahmeverfahren?

Die Auditunterlagen jedes TraumaZentrums werden an den jeweiligen Netzwerk- und Bundeslandsprecher gesendet. Diese können eine Stellungnahme abgeben. 
Sollte es im Prozess zu unterschiedlichen Einschätzungen (Zertifizierungsunternehmen, Netzwerksprecher, Bundeslandsprecher) kommen, wird zusätzlich dazu eine Stellungnahme eines Fachbeirats eingeholt und im Anschluss in der nächsten Sitzung des „Arbeitskreis zur Umsetzung TraumaNetzwerk DGU“ (AKUT) besprochen. 
Die letztendliche Entscheidung fällt das zuständige Zertifizierungsunternehmen.

Wie lange sind Bescheinigung und Zertifikat gültig?

Sowohl Bescheinigung als auch Zertifikat haben eine Gültigkeit von 3 Jahren, unterscheiden sich jedoch meist in der Laufzeit. Nach Ablauf der Bescheinigung muss das TraumaZentrum erneut auditiert und bescheinigt werden. Nach Ablauf des Zertifikats initiiert der Netzwerksprecher die Rezertifizierung des TraumaNetzwerks.

Finden Überwachungsaudits statt?

Nein, es finden keine Überwachungsaudits statt. Erst nach Ablauf der Gültigkeit der Bescheinigung muss Ihr TraumaZentrum erneut auditiert werden.

Downloads


Kontakt

Wir freuen uns über Ihre Anfrage und sind gern für Sie da!

Katrin Wunderlich 

AUC – Netzwerke und Versorgungsstrukturen
Telefon +49 89 540 481-210

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Freya Herlyn 

AUC – Netzwerke und Versorgungsstrukturen
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