Generell dürfen auf wissenschaftlichen Kongressen im Rahmen von Postern oder Vorträgen auch solche Ergebnisse aus dem AltersTraumaRegister DGU präsentiert werden, die den AltersTraumaRegister-internen Reviewprozess noch nicht abschließend durchlaufen haben, d.h. ohne dass auch das entsprechende Manuskript vom Review Board des AltersTraumaRegister DGU freigegeben wurde.
In diesem Fall jedoch ist entsprechend zu kennzeichnen, dass Auswertung und Interpretation der Daten allein in der Verantwortung der Autoren liegen. Weitere Informationen zu Datenauswertung und Publikation finden Sie in der Publikationsrichtlinie des AltersTraumaRegister DGU.
Für Antragsteller:
Bei Ergebnissen aus dem AltersTraumaRegister DGU, die vor Abschluss des AltersTraumaRegister-internen Reviewprozesses, d.h. vor Freigabe des entsprechenden Manuskripts präsentiert werden, ist unter Angabe der ATR-DGU-Projekt-ID der Hinweis zu geben, dass Auswertung und Interpretation der Daten allein in der Verantwortung der Autoren liegen. Der entsprechende Standardtext (s.u.) ist auf dem Abstract zu nennen bzw. während des Vortrags zu zeigen. Ebenso muss zu diesem Zeitpunkt die vom Antragsteller unterschriebene Verpflichtung zur Einhaltung der Publikationsrichtlinie bei der AUC vorliegen.
Standardtext:
ATR-DGU-Projekt-ID: xxxx
Die Bereitstellung der Daten erfolgte durch das AltersTraumaRegister DGU®. Auswertung und Interpretation liegen in der Verantwortung des Autors und haben den abschließenden Reviewprozess des AltersTraumaRegister DGU® noch nicht durchlaufen.
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ATR-DGU project ID: xxxx
Data provision was carried out by AltersTraumaRegister DGU®. Evaluation and interpretation are in the author’s responsibility and haven’t yet accomplished the review process of AltersTraumaRegister DGU®.