Einschlusskriterium
Einzuschließen sind lediglich Behandlungen, die einen OPS-Code erzeugt haben, also alle operativen Maßnahmen.
Aufnahmedatum und Aufnahmezeitpunkt
Es gilt das Datum der Erstvorstellung in der Ambulanz/Notaufnahme. Die Angabe bezieht sich auf den Erstkontakt des Patienten mit der eigenen Klinik. Dazu reicht die Anmeldung in der ZNA. Es zählt die Anmeldezeit im KIS. In der Regel kommen die Patienten am Tag 0 (Unfalltag).
Primärversorgung
Die Primärversorgung ist jegliche Form der ersten Diagnostik / Therapie (im eigenen Haus oder auch extern).
Sekundärversorgung
Die Sekundärversorgung ist die nachfolgende, meist geplante operative Behandlung. Eine Sekundärversorgung wäre die Regel bei externer Primärversorgung oder bei geplanter (verzögerter) Operation im eigenen Haus. Beispiel geschlossene Fingerfraktur mit verzögerter Operation: Primärversorgung durch Schienenanlage bei Erstvorstellung und definitive Sekundärversorgung durch Osteosynthese.
Temporäre Versorgung
Die temporäre Versorgung stellt eine operative Maßnahme (z.B. Fixateur externe oder Debridement) im eigenen Haus dar, der später eine definitive operative Behandlung nachfolgt (z.B. interne Osteosynthese oder Lappenplastik). Die nachfolgende, definitive operative Behandlung wird dann aber nicht mehr über das Register erfasst.
Definitive Versorgung
Eine definitive Versorgung liegt vor, wenn diese operative Maßnahme keinen geplanten Folgeeingriff beinhaltet. Definitiv ist die Operation, die den für die Heilung erforderlichen Zustand herstellt, z.B. intramedulläre Osteosynthese bei Mittelhandfraktur. Die spätere ME spielt dabei keine Rolle.
Infekte nach Trauma
Infekte nach Trauma, die zur operativen Therapie führen, sind einzugeben.
Beidseitige Versorgung
Bei beidseitiger Versorgung im Rahmen einer operativen Prozedur sollen beide Seiten im Rahmen eines Falles eingegeben und die gesamte OP-Zeit eingetragen werden. Bei beidseitiger operativer Versorgung zu unterschiedlichen Zeitpunkten sollen zwei Fälle angelegt werden.